Maßbezugspunkte zur exakten Seillängenbestimmung
Für bestimmte Seilanwendungen, z.B. Halteund Abspannseile, ist die Seillänge sehr wichtig. Mit Hilfe der nachfolgenden Terminologie wollen wir die zur Längenbestimmung wichtigen Maßbezugspunkte erläutern und einige typische Beispiele darstellen. Dies soll Ihnen helfen, Längenangaben unter Nutzung Abkürzung Längenbezugspunkt AP Anschlagpunkt MB Mitte Bolzen SP Auflage-/Supportpunkt der erläuterten Abkürzungen verwechslungssicher in Ihrem Auftrag zu benennen. Neben den Maßbezugspunkten ist es natürlich auch wichtig, die Kraft, unter der die Länge gelten soll, anzugeben. Ohne Kraftangabe gilt als vereinbart, das die Seilkraft F = 0 kN ist.
Wirkungsgradfaktor KT von Seilendverbindungen
Die im Datenblatt angegebene Mindestbruchkraft eines Seiles ist ein » …festgelegter Wert in kN, der von der in einer vorgeschriebenen Bruchkraftprüfung gemessenen Bruchkraft nicht unterschritten werden darf …« (Quelle: DIN EN 12385-2, 3.10.10). Insbesondere für den Krankonstrukteur ist es wichtig zu wissen, welchen Einfluß eine gewählte Seilendverbindung auf die übertragbare Bruchkraft des Systems Seil-Seilendverbindung hat. Die bei Prüfung einer Seilendverbindung im Zugversuch mindestens zu erreichende Prüfkraft wird, in Bezug auf die Mindestbruchkraft des Seiles, unter Beachtung des Wirkungsgradfaktor KT, ermittelt.
KT = 0,9 bedeutet, dass die zu erreichende Prüfkraft mindestens 90% der Seilmindestbruchkraft betragen muss. Sofern nicht anders angegeben, gelten folgende Grundregeln: KT=1,0 für vergossene Seilendverbindungen KT=0,9 für verpreßte Seilendverbindungen